Tarife OHNE Zwangsaufladung
Wer nur alle paar Monate seine SIM Karte nutzt, dem kann es passieren dass die Prepaid Karte nach längerer Inaktivität gesperrt wurde. Wir zeigen Ihnen Angebote ohne lästige Aufladepflicht. Alle Prepaid Karten müssen innerhalb von 6-24 Monaten aufgeladen werden. Eine gute Alternative sind monatlich kündbare Verträge OHNE Grundgebühr. Es handelt sich hier zwar NICHT um eine klassische Prepaid Karte sondern um eine Postpaid Karte, aber da die Karte keine Grundgebühr hat läßt sich diese genauso wie eine Prepaid Karte nutzen nur das die Karte keinen Nutzungs - und Aufladezwang hat und somit dauerhaft verwendet werden kann.
Ich bin Jonas Becker und helfe Ihnen dabei, den richtigen Tarif im Tarif-Dschungel zu finden...
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Anbieter | Vertrag | Netz | Kosten | Leistungen | Besonderheiten | Weiter |
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Prepaid Karte ohne Zwangsaufladung
Wer eine Prepaid-Karte nutzt, der kennt das Problem: Mobilfunkanbieter bitten nach einer gewissen Zeit der Inaktivität entweder per Zwangsaufladung zur Kasse oder Deaktivieren die SIM-Karte kurzerhand. Vor allem wenn die Prepaid-Karte für den Notfall gedacht ist, kann eine zu spät bemerkte Deaktivierung schnell unangenehme Folgen haben.
Was also hat es mit Zwangsaufladung und Deaktivierung bei Prepaid-Karten auf sich, wie lässt sich dem vorbeugen und was kann man tun, wenn die Karte tatsächlich deaktiviert wurde?
ZwangsaufladungFaustformel: alle 12 Monate aufladen um Deaktivierung zu vermeiden. |
Zwangsaufladung und Aufladepflicht bei Prepaid-Karten
Es gibt inzwischen kaum mehr Prepaid-Karten, bei denen der Mobilfunkanbieter nach einer bestimmten Zeitspanne ohne Aktivität keine Mindestaufladung des Prepaid-Guthabens vorschreibt. Auch wenn das Guthaben nicht verbraucht ist, sich also noch ausreichend Guthaben auf der Prepaid-Karte befindet, muss dann erneut eine Aufladung der Karte erfolgen. Wird die Karte in diesem Fall nicht aufgeladen, können Mobilfunkanbieter die Karte samt Guthaben deaktivieren.Aufladepflicht hängt vom Inaktivitätszeitraum ab
Zwangsaufladung und Aufladepflicht hängen dabei maßgeblich vom Inaktivitätszeitraum ab. Damit ist die Zeitspanne gemeint, in der kein Verbrauch des Guthabens verzeichnet wird. Eingehende Anrufe und SMS-Nachrichten spielen hierbei also keine Rolle, weil dabei keine Kosten anfallen. Nur kostenpflichtige Anrufe und SMS-Nachrichten sowie die Nutzung mobiler Datenverbindungen verhindern also die Aufforderung zur Zwangsaufladung.Inaktivitätszeitraum wird vom Mobilfunkanbieter vorgegeben
Beim Inaktivitätszeitraum haben Mobilfunkanbieter im Großen und Ganzen freie Hand, leider nutzen sie diesen Freiraum auch und definieren den Inaktivitätszeitraum höchst unterschiedlich. Damit weisen Prepaid-Karten je nach Anbieter teilweise sehr unterschiedliche Inaktivitätszeiträume auf. Eine einheitliche Regelung für den Markt fehlt hier also, genauso wie einheitliche Vorgaben zur Höhe der dann geforderten Zwangsaufladung.Anbieter | Gültigkeit |
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AY YILDIZ |
Pro Aufladung Verlängerung der Gültigkeit um 6 Monate zusätzlich zur Restgültigkeit |
BILDmobil |
Unbegrenzt nutzbar |
blau |
12 Monate gültig nach letzter Aufladung |
congstar |
Nach 15 Monaten Inaktivität wird die Karte gesperrt |
FONIC |
Unbegrenzt nutzbar |
FYVE |
Unbegrenzt nutzbar |
klarmobil |
Deaktivierung nach 15 Monaten Inaktivität oder ab letzter Aufladung |
Lebara Mobile |
Deaktivierung droht nach 3 Monatenwenn keine kostenpflichtigen Dienste genutzt werden |
Lyca Mobile |
Deaktivierung nach 6 Monaten Inaktivität |
NettoKOM |
12 Monate nach letzter Aufladung gültig |
netzclub |
Unbegrenzt nutzbar |
o2 |
6-12 Monate gültig, abhängig vom letzten Aufladebetrag |
Ortel Mobile |
Prinzipielle Gültigkeit von 3-6 Monaten 2 Monate Karenzzeit bis zur vollständigen Deaktivierung |
otelo |
Unbegrenzt nutzbar |
Rossmann mobil |
Unbegrenzt nutzbar |
simyo |
12 Monate nach letzter Aufladung gültig |
Telekom |
Unbegrenzt nutzbar |
Vodafone |
Unbegrenzt nutzbar bei langer Inaktivität wird per SMS gekündigt |
WhatsApp SIM |
je nach Aufladebetrag 6-12 Monate gültig |
Details finden sich in den AGBs und im Mobilfunkvertrag
Jeder Prepaid-Karte liegt auch ein Mobilfunkvertrag zugrunde, somit ist der Handyvertrag der erste Anlaufpunkt für Einzelheiten zur Zwangsaufladung und Deaktivierung. Dort sowie in den AGBs zum Vertrag muss klar geregelt sein, nach welchem Inaktivitätszeitraum die Aufladepflicht greift, wie lange eine Prepaid-Karte also ohne Verbrauch des Guthabens längstens genutzt werden kann. Zudem muss hier aufgeführt werden, wie hoch die erneute Aufladung ausfallen muss und wann die Deaktivierung der Prepaid-Karte erfolgt.Prepaid Vergleiche
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Warum gibt es die Zwangsaufladung überhaupt?
Entgegen der weitverbreiteten Meinung geht es Mobilfunkanbietern bei der Aufladepflicht übrigens nicht in erster Linie darum, den Verbrauch des Guthabens anzukurbeln, also Mobilfunkkunden zu einer aktiveren Nutzung ihrer Prepaid-Karte zu animieren. Im Vordergrund steht vielmehr das Bemühen, wirklich inaktive und nicht mehr benötigte SIM-Karten zu deaktivieren.
Aufladepflicht identifiziert nicht mehr benötigte Prepaid-Karten
Mobilfunkanbieter haben ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an den von ihnen ausgegebenen SIM-Karten. Durch die Zwangsaufladung werden diejenigen Prepaid-Karten ausgefiltert, die tatsächlich nicht mehr benötigt werden – denn deren Nutzer akzeptieren lieber die Deaktivierung, als das Guthaben einer nicht mehr benötigten Prepaid-Karte aufzuladen. Mobilfunkanbieter können durch Zwangsaufladung und Deaktivierung also den Verwaltungsaufwand reduzieren und nicht mehr benötigte Rufnummern nach einer gewissen Sperrfrist wieder an neue Kunden vergeben.Vor der Deaktivierung muss benachrichtigt werden
Wer die Aufforderung zur erneuten Aufladung ignoriert oder nicht mitbekommt, etwa weil die Prepaid-Karte in den letzten Wochen ungenutzt in der Schublade lag, der muss mit der Deaktivierung der SIM-Karte rechnen. Mobilfunkanbieter sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden vor der tatsächlichen Deaktivierung mit ausreichend Vorlauf zu benachrichtigen.Achtung: Die Benachrichtigung der baldigen Deaktivierung kann auch über SMS erfolgen, stellen Sie dazu sicher dass die Prepaid Nummer auch Empfangsfähig ist.
Kontaktdaten regelmäßig überprüfen
Schon bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, welche Kontaktmöglichkeiten dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt werden. Später sollte auch und gerade bei Prepaid-Karten regelmäßig überprüft werden, ob die Kontaktdaten noch aktuell sind, vor allem wenn die Prepaid-Karte beispielsweise an Familienmitglieder verliehen wird. Eine Benachrichtigung über die geforderte Zwangsaufladung oder vielleicht sogar schon die drohende Deaktivierung der Prepaid-Karte nützt wenig, wenn sie den aktuellen Nutzer der SIM-Karte nicht erreicht.Was passiert nach der Deaktivierung mit dem Guthaben?
Nach der Deaktivierung ist man einerseits selbst nicht mehr erreichbar, kann aber auch keine Telefonate mehr führen oder SMS-Nachrichten versenden. Besonders ärgerlich ist die Deaktivierung daher natürlich, wenn sich auf der Prepaid-Karte noch Guthaben befindet. Allerdings gilt hier die verbraucherfreundliche Regelung, dass Guthaben auch bei einer Deaktivierung der SIM-Karte nicht verfallen darf. Auch nach der Deaktivierung der SIM-Karte hat man also Anrecht auf das Guthaben, das Mobilfunkanbieter nach einer schriftlichen Aufforderung unter Angabe von Kundennummer und Bankverbindung in der Regel problemlos auszahlen. Einige Anbieter haben allerdings eine Sperrfrist eingewrichtet, die einige Zeit vor der tatsächlichen Deaktivierung beginnt. In dieser Zeit wird Ihr aktuelles Guthaben zunächst eingefroren, bevor die Prepaid Karte endgültig Deaktiviert wird. Aktivieren Sie einfach wieder Ihre SIM Karte und das Guthaben ist in diesem Fall wieder verfügbar.
TIPP: Nach der Deaktivierung haben Sie Anrecht auf die Auszahlung des Guthabens.
Fordern Sie ihren Mobilfunkanbieter schriftlich dazu auf ungebrauchtes Guthaben auszuzahlen. Geben Sie dazu folgende Daten an:
- Kundennummer
- Ihre Rufnummer
- Ihre Bankverbindung